Dr. Daniel Koch LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht

Anwalt für Geburtsschäden. Auf der Seite der Familien.

Ich vertrete Eltern, deren Kinder durch Fehler rund um die Geburt zu Schaden gekommen sind. Bundesweit. Mit Kanzleisitz in Düsseldorf.

Ich kenne beide Seiten.

Jahrelang habe ich Geburtsschäden für einen Haftpflichtversicherer von Krankenhäusern reguliert. Heute setze ich dieses Wissen ausschließlich für geschädigte Familien ein.

Rechtsanwalt Dr. Daniel Koch im Mandantengespräch.
Über mich

Warum ich Familien vertrete und was mich unterscheidet.

Ein Geburtsschaden verändert das Leben einer ganzen Familie. Neben der Sorge um das Kind stehen Eltern vor existenziellen Fragen. Wer trägt die Kosten für Pflege, Therapien und Hilfsmittel. Wie wird der Mehrbedarf über Jahrzehnte finanziert.

Für diese Fälle bringe ich eine ungewöhnliche Ausgangslage mit. Ich habe über mehrere Jahre Geburtsschadensfälle für einen Heilwesenhaftpflichtversicherer reguliert. Ich saß also auf der Seite, die geschädigten Familien im Verfahren gegenübersteht. Ich weiß, wie Versicherer solche Fälle bewerten und an welchen Punkten Vergleichsbereitschaft entsteht. Zudem verfüge ich neben meiner juristischen über eine medizinische Qualifikation.

Warum Familien mir vertrauen können

Blick von beiden Seiten

Jahrelange Regulierung von Geburtsschäden auf Versichererseite. Ich kann die Reaktion der Gegenseite vorhersehen, statt sie abzuwarten.

Medizin und Recht

Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht und medizinische Doktorarbeit. CTG-Verläufe und Geburtsdokumentationen sind für mich keine Fremdsprache.

Ehrliche Ersteinschätzung

Ich sage Ihnen offen, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat. Auch dann, wenn die Antwort ernüchternd ausfällt.

Persönliche Mandatsführung

Ihr Fall wird nicht delegiert. Von der ersten Prüfung bis zum Abschluss bin ich Ihr Ansprechpartner.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein

Wobei ich Familien vertrete

Mein Schwerpunkt ist das Geburtsschadensrecht. Von der Schwangerschaft über die Geburt bis zur Versorgung des Neugeborenen.

Fehler in der Schwangerschaft

Übersehene Risiken, unterlassene Diagnostik, fehlende Aufklärung. Auch vor der Geburt können Behandlungsfehler schwere Folgen haben.

Schäden bei der Geburt

Sauerstoffmangel, verzögerter Kaiserschnitt, Schulterdystokie. Wenn unter der Geburt Fehler geschehen, prüfe ich die Haftung von Klinik, Ärzten und Hebammen.

Schäden nach der Geburt

Versäumnisse in der Neugeborenenversorgung und Nachsorge. Auch hier bestehen Ansprüche des Kindes.

Schwere Personenschäden bei Kindern

In ausgewählten Fällen vertrete ich Kinder auch bei schweren Schäden aus anderen Ursachen. Etwa nach Verkehrsunfällen.

Lisa's Story

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