Geburtsschaden. Was Eltern jetzt wissen müssen.

Woran erkenne ich, dass etwas schiefgelaufen sein könnte?

Wenn Ihr Kind bei der Geburt zu Schaden gekommen ist, steht Ihre Welt still. Diese Seite beantwortet die wichtigsten rechtlichen Fragen. Verständlich und ehrlich.

Bestimmte Anzeichen sollten Eltern aufhorchen lassen. Keines dieser Anzeichen beweist einen Fehler. Aber jedes ist ein Grund, den Fall prüfen zu lassen.

01.

Schlechter Zustand nach der Geburt

Das Kind musste direkt nach der Geburt intensiv versorgt oder wiederbelebt werden.

02.

Verlegung auf die Intensivstation

Ihr Kind wurde auf die Neugeborenenintensivstation oder in eine andere Klinik verlegt.

03.

Diagnose Hirnschädigung

Später wurde eine Zerebralparese oder eine andere Hirnschädigung festgestellt.

04.

Lähmung des Arms

Nach einer schwierigen Geburt bewegt Ihr Kind einen Arm nicht oder eingeschränkt.

05.

Langer Geburtsverlauf

Die Geburt zog sich auffällig lange hin, ohne dass gehandelt wurde.

06.

Auffälliges CTG ohne Reaktion

Die Herztöne waren auffällig, und es geschah lange nichts.

07.

Kühltherapie

Ihr Kind wurde nach der Geburt therapeutisch gekühlt.

08.

Widersprüchliche Auskünfte

Die Klinik äußert sich ausweichend oder widersprüchlich zum Ablauf.

Häufige Fragen von Eltern

Wie lange habe ich Zeit? Verjähren die Ansprüche?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler und dem Verursacher Kenntnis erlangt haben. Bei Kindern gelten zudem Besonderheiten. In vielen Fällen ist also auch Jahre nach der Geburt noch Zeit. Verlassen Sie sich aber nicht darauf. Je früher die Unterlagen gesichert werden, desto besser.

Was kostet mich die erste Einschätzung?
Die erste telefonische Einschätzung ist kostenfrei. Sie schildern mir kurz, was geschehen ist. Ich sage Ihnen, ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt. Die anwaltliche Beratung und die Prüfung Ihres Falls sind kostenpflichtig. Die Höhe erfahren Sie vorab, bevor Kosten entstehen.

Wie werden die weiteren Kosten finanziert?
Dafür gibt es mehrere Wege. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie. Bei hohen Ansprüchen kann eine Prozessfinanzierung sinnvoll sein. Ein Finanzierer trägt dann die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall einen Anteil. Tragen Sie die Kosten selbst, erhalten Sie vorab eine klare Vergütungsabsprache. Zu den Kosten erhalten Sie von mir immer eine Auskunft, bevor sie entstehen.

Muss ich den Behandlungsfehler beweisen?
Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Ihnen. Das Gesetz kennt aber wichtige Erleichterungen. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um. Dann muss die Klinik beweisen, dass der Fehler den Schaden nicht verursacht hat. Auch Dokumentationsmängel und unterlassene Befunderhebungen wirken zu Ihren Gunsten. Welche Erleichterung greift, ist oft die entscheidende Weiche des Falls.

Wie lange dauert ein solches Verfahren?
Ehrlich gesagt lange. Außergerichtliche Regulierungen können ein bis zwei Jahre dauern. Gerichtsverfahren mehrere Jahre. Das klingt entmutigend. Aber es gibt zwei Dinge, die helfen. Erstens können Teilzahlungen und Vorschüsse oft früher erreicht werden. Zweitens läuft die Zeit für Ihr Kind nicht davon. Die Ansprüche bestehen fort, und eine sorgfältige Vorbereitung zahlt sich am Ende aus.

Mein Kind wurde in einer anderen Stadt geboren. Können Sie den Fall übernehmen?
Ja. Geburtsschadensfälle führe ich im gesamten Bundesgebiet. Die Kommunikation ist persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Der Gerichtsort richtet sich ohnehin nach dem Behandlungsort, nicht nach dem Kanzleisitz.

01.

Was ist ein Geburtsschaden im rechtlichen Sinne?

Ein Geburtsschaden ist eine gesundheitliche Schädigung des Kindes oder der Mutter, die durch einen Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt verursacht wurde. Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob Ärzte, Hebammen oder die Klinik vom medizinischen Standard abgewichen sind. Typische Beispiele sind ein zu spät eingeleiteter Kaiserschnitt, ein nicht oder falsch ausgewertetes CTG, Fehler beim Umgang mit einer Schulterdystokie oder Versäumnisse in der Überwachung von Mutter und Kind.

02.

Welche Ansprüche hat mein Kind?

Liegt ein Behandlungsfehler vor, stehen Ihrem Kind erhebliche Ansprüche zu. Schmerzensgeld für die erlittene Gesundheitsschädigung. Ersatz der vermehrten Bedürfnisse, also der Kosten für Pflege, Therapien, Hilfsmittel und behindertengerechten Wohnraum. Ersatz des Verdienstausfalls, wenn das Kind später nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Diese Ansprüche bestehen ein Leben lang. Bei schweren Schäden erreichen sie regelmäßig siebenstellige Gesamtwerte. Es geht also nicht um eine Einmalzahlung. Es geht um die lebenslange Absicherung Ihres Kindes.

03.

Wie läuft die Prüfung ab?

Am Anfang steht ein kostenfreies erstes Telefonat. Sie schildern mir, was passiert ist, und ich sage Ihnen, ob eine genauere Prüfung aus meiner Sicht sinnvoll ist. Eine rechtliche Beratung findet in diesem Gespräch noch nicht statt. Wenn Sie sich danach für eine Prüfung entscheiden, beauftragen Sie mich damit. Diese Prüfung ist kostenpflichtig. Über die Höhe der Kosten spreche ich mit Ihnen vorher, klar und ohne Kleingedrucktes. Erst dann fordere ich die vollständigen Behandlungsunterlagen an und werte sie aus. Aus meiner Zeit beim Versicherer weiß ich, worauf es dabei ankommt und welche Punkte über einen Fall entscheiden. Das Ergebnis besprechen wir gemeinsam, und Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.