Sauerstoffmangel bei der Geburt. Welche Ansprüche hat Ihr Kind?
Monatelang haben Sie sich auf Ihr Kind gefreut. Sie haben das Kinderzimmer eingerichtet, die Kliniktasche gepackt und sich auf schlaflose Nächte eingestellt. Doch dann läuft bei der Geburt etwas schief. Ihr Kind bekommt zu wenig Sauerstoff. Statt der ersten gemeinsamen Tage zu Hause folgen Wochen auf der Intensivstation und die bange Frage, wie es weitergeht. Denn wenn das Gehirn zu lange ohne Sauerstoff bleibt, kann es dauerhaft Schaden nehmen. Manche Kinder werden nie frei laufen oder sprechen können und brauchen ein Leben lang Hilfe. Früher oder später stellt sich für viele Eltern dann eine drängende Frage. War das Schicksal oder hätte es verhindert werden können.
Nicht jeder Sauerstoffmangel ist ein Behandlungsfehler
Diese Antwort ist ehrlich und wichtig. Ein Sauerstoffmangel kann auch dann eintreten, wenn im Kreißsaal alles richtig gemacht wurde. Manchmal lässt sich die Ursache nicht einmal im Nachhinein klären. Entscheidend ist deshalb eine andere Frage. Hat das Klinikpersonal die Warnzeichen rechtzeitig erkannt und richtig reagiert? Das wichtigste Warnsignal sind die Herztöne Ihres Kindes. Sie werden während der Geburt laufend aufgezeichnet. Werden die Herztöne auffällig, muss das Team handeln. Je nach Lage wird die Geburt beschleunigt oder es erfolgt sofort ein Kaiserschnitt. Passiert das nicht oder zu spät, liegt der Verdacht eines Behandlungsfehlers nahe.
Diese Fragen prüfe ich in solchen Fällen
In den Behandlungsunterlagen suche ich nach den Punkten, die über einen Fall entscheiden. Ich sehe mir an, ob die Herztöne Ihres Kindes durchgehend aufgezeichnet und richtig gedeutet wurden. Ich prüfe, wie viel Zeit zwischen den ersten Warnzeichen und der Entscheidung zum Kaiserschnitt verging und wie lange es von der Entscheidung bis zur Entbindung dauerte. Ich prüfe außerdem, ob ein erfahrener Geburtshelfer anwesend oder rechtzeitig erreichbar war und ob Ihr Kind nach der Geburt richtig versorgt wurde. Die Antworten auf diese Fragen stehen in den Behandlungsunterlagen. Auf deren vollständige Herausgabe haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Welche Ansprüche bestehen
Liegt ein Behandlungsfehler vor, stehen Ihrem Kind erhebliche Ansprüche zu. Dahinter verbergen sich keine abstrakten Rechtsbegriffe, sondern ganz konkrete Dinge aus Ihrem Alltag. Das Schmerzensgeld soll das erlittene Leid ausgleichen. Dazu kommt der Ersatz der vermehrten Bedürfnisse. Das ist alles, was Ihr Kind wegen der Schädigung dauerhaft mehr braucht als andere Kinder. Die Pflege rund um die Uhr, ob durch einen Dienst oder durch Sie selbst. Therapien und Hilfsmittel. Der umgebaute PKW und die barrierefreie Wohnung. Später kommt der Verdienstausfall hinzu, wenn Ihr Kind wegen der Schädigung nie oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Bei schweren Hirnschädigungen geht es um die lebenslange finanzielle Absicherung Ihres Kindes. Die Gesamtwerte erreichen in solchen Fällen regelmäßig siebenstellige Beträge. Warten sollten Sie mit der Prüfung trotzdem nicht. Ansprüche können verjähren, und je früher die Behandlungsunterlagen gesichert werden, desto besser lässt sich der Ablauf der Geburt rekonstruieren.
Erfüllt werden diese Ansprüche am Ende nicht vom einzelnen Arzt oder Krankenhaus, sondern vom Haftpflichtversicherer der Klinik. Wie ein solcher Versicherer Ihren Fall intern bewertet und warum Sie dort nie auf eigene Faust verhandeln sollten, habe ich in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Was ich anders mache
Ich habe jahrelang Geburtsschäden auf der Seite eines Klinikhaftpflichtversicherers reguliert. Ich weiß, wie die Gegenseite solche Fälle bewertet und wann sie zahlt. Dieses Wissen setze ich heute für betroffene Familien ein.
Sie vermuten, dass bei der Geburt Ihres Kindes etwas schiefgelaufen ist? Rufen Sie an und schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei. Danach entscheiden Sie, ob Sie eine vertiefte Prüfung beauftragen möchten.