Rechtsanwalt für Arzthaftung in Düsseldorf
Wenn eine ärztliche Behandlung nicht den fachlichen Standards entspricht und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht, spricht man von einem Behandlungsfehler. Das Arzthaftungsrecht regelt, welche Ansprüche Betroffene in diesem Fall haben. Als Fachanwalt für Medizinrecht vertrete ich in erster Linie Betroffene und ihre Familien gegenüber Ärzten, Kliniken und deren Versicherern. Mein Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden, also den schwersten Fällen des Arzthaftungsrechts. Die Erfahrung aus diesen Fällen kommt allen meinen Mandaten zugute.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Maßstab jeder ärztlichen Behandlung ist der anerkannte fachliche Standard. Ärzte schulden keine Heilung, wohl aber eine Behandlung nach den Regeln, die in ihrem Fachgebiet zum Zeitpunkt der Behandlung gelten. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn dieser Standard unterschritten wird. Das kann bei der Untersuchung geschehen, bei der Therapie, bei der Organisation der Klinik oder bei der Aufklärung vor einem Eingriff. Zugleich bleibt Medizin mit Risiken verbunden. Ein schlechter Verlauf allein beweist keinen Fehler, denn auch eine sorgfältige Behandlung kann misslingen. Ob der Standard eingehalten wurde, lässt sich deshalb selten auf den ersten Blick beantworten. Es braucht eine genaue Auswertung der vollständigen Behandlungsunterlagen und medizinischen Sachverstand.
Beweislast im Arzthaftungsrecht
Grundsätzlich müssen Betroffene den Behandlungsfehler, den Schaden und den Ursachenzusammenhang beweisen. Das ist die größte Hürde in Arzthaftungsfällen. Das Gesetz sieht jedoch in bestimmten Konstellationen Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr vor, etwa bei einem groben Behandlungsfehler. Anders liegt es bei der Aufklärung. Sie ist ein eigenständiger Haftungsgrund und hier trägt der Arzt die Beweislast für die ordnungsgemäße Aufklärung. Welche dieser Konstellationen in Ihrem Fall in Betracht kommen, prüfe ich anhand der Behandlungsunterlagen. Diese Prüfung entscheidet häufig über die Erfolgsaussichten des gesamten Falls.
So arbeite ich
Am Anfang steht das genaue Hinsehen. Ich fordere die vollständigen Behandlungsunterlagen an, auf deren Herausgabe Sie einen gesetzlichen Anspruch haben und nehme mir die Zeit, sie sorgfältig durchzugehen. Dabei suche ich nach Anhaltspunkten dafür, dass etwas nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen. Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, beurteilen später medizinische Sachverständige. Meine Aufgabe ist es, Ihren Fall so aufzubereiten, dass den Gutachtern die richtigen Fragen gestellt werden. Dass ich neben meiner juristischen Ausbildung auch medizinisch promoviert bin, kommt mir dabei zugute. Die Sprache der Medizin ist mir vertraut. Das erleichtert mir das Verständnis Ihrer Unterlagen ebenso wie das Gespräch mit Gutachtern.
Hinzu kommt eine Erfahrung, die nur wenige Kollegen mitbringen. Bevor ich Betroffene vertreten habe, habe ich jahrelang auf der anderen Seite gestanden und Haftpflichtfälle für einen Krankenhausversicherer bearbeitet. Ich weiß deshalb aus eigener Anschauung, wie Versicherer einen Fall bewerten und worauf sie achten. Dieses Wissen setze ich heute für die Menschen ein, die ich vertrete.
Ihr Fall bleibt in meiner Hand
Wer mich beauftragt, bekommt keinen Kanzleiapparat, sondern einen Ansprechpartner. Ich führe meine Kanzlei bewusst als Einzelkanzlei, weil Fälle wie Ihrer vor allem Vertrauen und Zuwendung brauchen. Ihre Geschichte müssen Sie mir nur einmal erzählen. Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss bleibt Ihr Fall bei mir und wenn Sie anrufen, spricht mit Ihnen der Anwalt, der jede Seite Ihrer Akte kennt.
Welche Ansprüche haben Sie?
Steht ein Behandlungsfehler fest, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Meine Kanzlei ist auf Groß- und Komplexschäden ausgerichtet, also auf Fälle, in denen ein Fehler das Leben dauerhaft verändert hat. In diesen Fällen reichen die Folgen weit über das Schmerzensgeld hinaus. Je nach Verlauf kommen Verdienstausfall, Mehraufwand im Haushalt, Behandlungs- und Pflegekosten sowie notwendige Umbauten an Wohnung oder Fahrzeug in Betracht. Welche Positionen in Ihrem Fall bestehen, hängt von den konkreten Folgen ab und muss von Beginn an sorgfältig ermittelt werden. Bei bleibenden Schäden kommen laufende Rentenzahlungen hinzu. Es geht dann um Beträge, die über Jahrzehnte tragen müssen. Eine vorschnelle oder zu niedrige Abfindung lässt sich später kaum noch korrigieren.
Wie läuft ein Arzthaftungsfall ab?
Am Anfang steht die Auswertung der vollständigen Behandlungsunterlagen und die Aufbereitung des Falls für die medizinische Begutachtung. Ergeben sich daraus belastbare Anhaltspunkte, mache ich Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber dem Haftpflichtversicherer der Behandlungsseite geltend. Auch schwere Fälle lassen sich auf diesem Weg regulieren, wenn sie gut vorbereitet sind. Daneben gibt es weitere Wege der Aufklärung. Ihre Krankenkasse kann ein kostenfreies Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen, und die Gutachterkommissionen der Ärztekammern bieten ein kostenfreies Verfahren an. Ob diese Wege in Ihrem Fall sinnvoll sind, bespreche ich offen mit Ihnen, denn sie kosten Zeit und sind gerade bei komplexen Schadensbildern nicht immer die beste Wahl. Führt die Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem angemessenen Ergebnis, setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Welche Fristen gelten?
Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers können verjähren. Wann das im Einzelfall geschieht, hängt von mehreren Umständen ab und lässt sich verlässlich nur anwaltlich beurteilen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eigene Berechnungen und warten Sie nicht zu lange. Je früher Ihr Fall geprüft wird, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen erhalten.
Mein Schwerpunkt sind Groß- und Komplexschäden
Meine Arbeit gilt den schweren Fällen des Arzthaftungsrechts, den sogenannten Groß- und Komplexschäden. Hinter diesem nüchternen Begriff stehen Menschen, deren Leben durch einen Behandlungsfehler eine andere Richtung genommen hat und deren Versorgung für viele Jahre gesichert werden muss. Wer ein solches Schicksal zu tragen hat, hat meist andere Sorgen als juristische Fragen und Prozesse. Umso wichtiger ist mir, dass Sie sich um die rechtliche Seite nicht allein kümmern müssen. Ich nehme mir für diese Fälle die Zeit, die sie brauchen und begleite Sie über die gesamte Dauer der Auseinandersetzung.
Einen besonderen Platz nehmen dabei Geburtsschäden ein. Wenn ein Kind rund um die Geburt oder während des weiteren Lebensweges geschädigt wird, trifft das die ganze Familie und es entstehen Fragen für ein ganzes Leben. Diese Fälle haben meine Arbeit geprägt wie keine anderen. Wenn Ihr Kind betroffen ist, finden Sie auf meiner Seite zum Geburtsschadensrecht ausführliche Informationen zu Ihren Möglichkeiten.
Zu dieser Konzentration gehört auch eine ehrliche Grenze. Fälle aus der Zahnarzthaftung übernehme ich nicht. Wer schwere Schadensverläufe mit der nötigen Tiefe bearbeiten will, muss anderes bewusst weglassen. Ich möchte meine Zeit und meine Erfahrung ungeteilt den Menschen widmen, deren Leben ein Behandlungsfehler von Grund auf verändert hat. Diese Klarheit sind Sie mir wert.
Sprechen Sie mit mir über Ihren Fall
Das erste telefonische Gespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Sie schildern mir, was geschehen ist und ich sage Ihnen offen, ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt und wie die nächsten Schritte aussehen können. Ob und wie es weitergeht, entscheiden allein Sie. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Häufige Fragen zur Arzthaftung
Woran erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?
Als Betroffener können Sie das in aller Regel nicht selbst beurteilen, und das müssen Sie auch nicht. Ein ungewöhnlicher Verlauf, ausweichende Antworten der Behandler oder das Gefühl, dass etwas nicht stimmt, sind Anlass genug für ein erstes Gespräch. Ich werte Ihre Behandlungsunterlagen aus und sage Ihnen, ob es Anhaltspunkte gibt, denen nachgegangen werden sollte.
Was kostet mich das erste Gespräch?
Das erste telefonische Gespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Sie schildern mir Ihren Fall, und ich sage Ihnen offen, ob sich aus meiner Sicht eine vertiefte Prüfung lohnt. Alle weiteren Schritte und deren Kosten besprechen wir vorher gemeinsam.
Wie komme ich an meine Behandlungsunterlagen?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsdokumentation und können Kopien verlangen. In der Praxis ist es meist einfacher, wenn ich die Unterlagen für Sie anfordere. Ärzte und Kliniken reagieren auf anwaltliche Anforderungen erfahrungsgemäß vollständiger und zügiger, und ich sehe sofort, ob die Dokumentation lückenlos ist.
Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Eine außergerichtliche Regulierung mit dem Versicherer kann innerhalb von Monaten gelingen, ein Gerichtsverfahren mit Sachverständigengutachten dauert häufig mehrere Jahre. Gerade bei schweren Schadensverläufen ist Gründlichkeit wichtiger als Tempo, denn das Ergebnis muss ein Leben lang tragen. Ich sage Ihnen zu jedem Zeitpunkt offen, wo Ihr Verfahren steht und womit Sie rechnen können.
Übernehmen Sie auch Fälle außerhalb von Düsseldorf?
Ja. Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Düsseldorf, ich vertrete Betroffene aber bundesweit. Vieles lässt sich telefonisch oder per Videogespräch klären, und wo es auf den persönlichen Kontakt oder einen Gerichtstermin ankommt, bin ich vor Ort.
Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?
Seriös lässt sich das erst nach Auswertung Ihres Falls beantworten. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung. Gerichte orientieren sich zwar an Entscheidungen zu vergleichbaren Fällen, doch auch Schmerzensgeldtabellen und Internetrechner liefern nur Anhaltspunkte und ersetzen keine Bewertung Ihres konkreten Falls. Maßgeblich sind stets die Art und die Dauer der Beeinträchtigung und die Umstände des Einzelfalls. Bei schweren Dauerschäden können erhebliche Beträge zusammenkommen, und das Schmerzensgeld ist dabei nur ein Teil der Ansprüche. Was in Ihrem Fall realistisch ist, bespreche ich offen mit Ihnen.